Risiko für die Gesellschaft

Aus IV1
Bei der Nutzung des Internets ist nicht nur der Einzelne/die Einzelne Risiken ausgesetzt, mit Hilfe des Internets gelingt es auch, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und eine Überwachung der Menschen zu veranlassen (Big Brother).



Internetzensur

Google ist wohl die bekannteste und beliebteste Suchmaschine. Über eine Milliarde Seiten werden abgefragt und über 90 % aller Suchanfragen können mit Google abgedeckt werden. Informationen jeglichen Inhalts können abgerufen werden, sodass es jedermann möglich ist, sich zu jedem Thema umfassend zu informieren, Pro und Contras zu erwägen etc. Obwohl Google seine Dienste weltweit anbietet, ist diese umfassende Informationsmöglichkeit nur in den westlichen Industriestaaten gegeben. So unterliegt das Internet in China beispielsweise einer umfassenden Zensur. Unternehmen, die in diesem Land tätig sein möchten, unterliegen ebenfalls dieser Zensur. Diese Filterung der Inhalte wird allerdings nicht nur von Google unterstützt, sondern alle Suchanbieter, die im Reich der Mitte tätig sind, halten sich an diese Richtlinien. Als Alternative gäbe es nur, auf die Bereitstellung dieser Dienste in diesen Ländern ganz zu verzichten. Auf diese Weise wird der Grundgedanke einer umfassenden Informationsfreiheit des Internets unterwandert. Aber auch in den westlichen Industriestaaten keimt immer wieder die Diskussion auf, Seiten mit dubiosen Inhalten, insbesondere Kinderpornografie, zu sperren. Das, was in dieser Angelegenheit sicher eine gute Sache ist, gilt es jedoch zu überlegen, inwieweit damit diesen kriminellen Machenschaften tatsächlich Einhalt geboten werden kann bzw. auch, wo die Grenzen gesetzt werden, sodass nicht aus Versehen unschuldige Website-Betreiber auf solch eine schwarze Liste gesetzt werden.

Überwachung im Internet

Die Dienste, die im Internet angeboten werden, werden immer umfassender und bieten den Usern allen erdenklichen Komfort. Web-Cams laden zum Besuch von Touristenzentren via Internet ein, Handys können geortet werden und Navigationsgeräte werden immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Durch diese Möglichkeiten wird die Privatsphäre der Menschen allerdings immer mehr ausgehöhlt.

Videoüberwachung und Satellitenbilder

So wird beispielsweise in London fast die gesamte Stadt mittels Videokameras (CCTV- Closed-Circuit Television) überwacht. Jede größere Kreuzung, jeder U-Bahnschacht und Eingänge von Supermärkten und Bürogebäuden werden gefilmt. Was einerseits ein Mittel zur Bekämpfung von Kriminalität darstellt, ist auf der anderen Seite natürlich sehr kritisch zu hinterfragen, da auf diese Weise einer Überwachungsgesellschaft natürlich Tür und Tor geöffnet sind.

Google Earth und Google Streetview bieten die Möglichkeit, die ganze Welt über das Internet kennenzulernen. Ohne selbst vor Ort zu sein, kann man über Landschaften fliegen und durch Straßen von Städten spazieren. Von vielen Städten sind bereits hochaufgelöste Bilder zu sehen, sodass sich selbst Details von Sehenswürdigkeiten betrachten lassen. Diese Dienste bergen jedoch auch Gefahren. Oft sind Personen auf den Bildern zu erkennen, was im Grunde genommen, das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen verletzt. Genauso können diese Bilder auch von Einbrechern und Terroristen missbraucht werden. Statt sich vor Ort ein Bild über Gelände und Häuser zu machen, können Einbruchspläne nun bequem über Internet erstellt werden. Daher ist Google auch dazu übergegangen von kritischen Gegenden nur unscharfe Bilder zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise wurde das Dach des Weißen Hauses zum Schutz des Präsidenten nachträglich geschwärzt.

GPS

Fahrzeuge, die mit GPS-Geräten ausgestattet sind, lassen sich via Satellit orten. Wird ein Fahrzeug gestohlen, kann so sehr leicht der Standort ermittelt werden. Solch ein Gerät ist aber auch ideal für Tourengeher und Schifahrer. Passiert etwas, können die Personen problemlos geortet werden. Dies heißt aber auch, dass Vorgesetzte immer Bescheid wissen, wo sich ihre Mitarbeiter gerade befinden, wird ein GPS-Gerät für den Fuhrpark eines Unternehmens verwendet. Es reicht aus, sich ins Internet einzuloggen; dadurch besteht auch die Möglichkeit mit dem Mitarbeiter auf diesem Wege zu kommunizieren.

RFID

RFID (Radio Frequency Identification): RFID ist eine Funkerkennung, die derzeit hauptsächlich erst in der Logistik und bei der Tieridentifikation (Hunde, Nutztiere) angewendet wird. Daten lassen sich mit Hilfe dieser Chips berührungslos auslesen. Im Unterschied zum Barcode, der nur Identifikationsmerkmale enthält, können diese Funkchips nicht nur die Information enthalten, um welche Art des Produkts, sondern auch um welches Produkt welcher Firma es sich handelt. Es lässt sich nachvollziehen, wann dieses Produkt das Werk verlassen hat, wo es zwischengelagert wurde und wo es gekauft wurde. Die Chips sind beschreibbar; es lassen sich daher auch nachträglich Daten speichern, selbst wenn das Produkt bereits auf Reisen ist. Ein weiterer Vorteil dieser Technologie ist, dass das Funksignal über mehrere hundert Meter gesendet werden kann. So vielfältig die Möglichkeiten dieser RFID-Chips sind, so können sie theoretisch auch missbraucht werden, um einen gläsernen Menschen zu generieren. Firmen könnten den Chip nutzen, um das Kaufverhalten ihrer Kunden zu ermitteln. Da die Chips so klein sind, lassen sie sich theoretisch an allen Gegenständen, sogar Kleidung, befestigen, ohne dass die betreffende Person etwas davon merkt. So könnte jede Handlung einer Person verfolgt und aufgezeichnet werden.

Vorratsdatenspeicherung

Laut einer EU-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten aufgerufen, sämtliche Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern mindestens ein halbes Jahr lang zu speichern und zwar von allen Teilnehmern und ohne Vorliegen eines konkreten Tatverdachts. Die Inhalte der Kommunikation sind davon nicht betroffen. Diese Richtlinie wurde in Österreich mit 1. April 2012 eingeführt.
Mit dieser Richtlinie können die Behörden künftig feststellen, wer, wann, wie lange, von wo aus, mit wem kommuniziert hat und welche Internet-Seiten er besucht hat. Die Daten sollen zur Verfolgung von schweren Strafdaten (Strafdelikte mit Freiheitsstrafen über 1 Jahr) und nur nach richterlichen Entscheid verwendet werden. Besteht Gefahr für Leib und Leben ist ein Zugriff jedoch auch ohne richterlichen Entscheid möglich.
Die Vorratsdatenspeicherung wird hart kritisiert. Gegner sehen darin einen Grundrechtseingriff, da die Speicherung ohne jeglichen Verdacht erfolgt. Es wird eine totale Überwachung der Staatsbürger befürchtet.
Daten von Ärzten, Anwälten, Journalisten und Seelsorgern unterliegen dem Datengeheimnis. Diese Berufsgruppen können sich nach neuestem Gesetzesentwurf in eine sog. Robinson-Liste eintragen lassen, damit ihre Daten gewahrt bleiben. Die Daten selbst bleiben jedoch gespeichert und sind daher nicht komplett vor Missbrauch geschützt.

Literatur

Weiterführende Links

Zitiervorschlag

Pürstinger in Höller, Informationsverarbeitung I, Risiko für die Gesellschaft (mussswiki.idb.edu/iv1)