Nutzung von Programmen

Aus IV1
In diesem Beitrag erfolgt eine Abgrenzung der Begriffe "Freie Software", "Open Source" und "Freeware". Außerdem wird erklärt, was unter "proprietärer Software" zu verstehen ist und worin die Unterschiede zu Freier bzw. Open Source Software bestehen.



Nutzung von Programmen

Der Vertrieb von Software kann auf unterschiedliche Art und Weise vorgenommen werden. Einerseits bestehen verschiedene kommerzielle Vertriebswege, bei denen Software käuflich gegen Entgelt erworben werden kann, andererseits gibt es Shareware, die entweder auf einen Zeitraum oder in der Funktionalität beschränkt angeboten wird oder Freeware, welche kostenlos genützt werden kann. Diese Unterscheidung betrifft dabei lediglich den Erwerb von Softwareprodukten.

Von "Freeware" ist der Begriff "Freie Software" zu unterscheiden. "Freie Software" bezeichnet (nach der Definition der Free Software Foundation - FSF) Programme, die unter einer Lizenz stehen, die die Freiheit verschafft, das Programm für jeden Zweck auszuführen. Das heißt, es sind keine Einschränkungen wie "30 Tage Testphase", "nur für nichtkommerzielle Anwendung" oder Ähnliches zulässig.

Um als Freie Software zu gelten, muss außerdem die Freiheit gegeben sein,

  • das Programm zu jedem Zweck auszuführen,
  • die Funktionsweise eines Programms zu untersuchen und es an seine Bedürfnisse anzupassen (Freilegen des Quellcodes),
  • Kopien weiterzugeben,
  • ein Programm zu verbessern und die Verbesserungen an die Öffentlichkeit weiterzugeben.

Frei ist dabei im Sinne von "Freiheit" und nicht im Sinne von "kostenlos" zu verstehen. Freie Software kann auch entgeltlich weitergegeben werden, d. h. die kommerzielle Anwendung wird durch die Verwendung entsprechender Lizenzen nicht ausgeschlossen.[1]


Auch Open Source Software (Lizenzen der Open Source Initiative [2]) darf nicht nur genützt, sondern gleichzeitig auch kopiert, verändert, verbreitet und vor allem weiterentwickelt werden. Wichtigste Voraussetzung dazu ist, dass der Quellcode zugänglich und lesbar ist. Diese Lizenzen richten sich insbesondere an EntwicklerInnen, hervorgehoben werden in erster Linie technische und wirtschaftliche Aspekte sowie die Verwendung des Quellcodes.

Die Bürosoftware "OpenOffice"[3], die Sie im Rahmen dieser Lehrveranstaltung bereits kennengelernt haben, verwendet die GNU Lesser General Public License (von der FSF herausgegeben)[4]. Das heißt, die Software darf verwendet, weitergegeben und verändert werden, adaptierte Versionen dürfen allerdings nur unter derselben Lizenz weitergegeben werden (Copyleft).

Das Gegenteil von Freier Software bzw. Open Source Software ist proprietäre Software. Darunter versteht man Software, die weder weiterverbreitet noch verändert werden darf, unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nichtkommerzielle Software handelt. Ein typisches Beispiel für kommerzielle, proprietäre Software ist das Microsoft-Office-Paket.

Literatur

Quellen

Zitiervorschlag

Windischbauer in Höller, Informationsverarbeitung I, Nutzung von Programmen#Überschrift (mussswiki.idb.edu/iv1)