Datenschutz

Aus IV1
Der Datenschutz spielt inzwischen gerade im Bereich der neuen Technologien eine große Rolle, da die Möglichkeiten zur Datensammlung, -speicherung und -verknüpfung (Stichwort Datamining) laufend erweitert werden und der Einzelne/die Einzelne dadurch immer weniger Einfluss darauf hat, wer auf seine Daten Zugriff hat und was mit diesen Informationen geschieht.



Datenschutz

Mit fortschreitender Technologisierung und Globalisierung wird das Sammeln, Verwenden und Verwerten von persönlichen Informationen ständig intensiver, umfassender und weitreichender. Damit spielt auch der Schutz von personenbezogenen Daten eine immer größere Rolle.

Im alltäglichen Leben geben wir oftmals unsere Daten preis, sei es beim Bezahlen mit der Bankomatkarte oder der Verwendung von Kundenkarten, bei der Teilnahme an Gewinnspielen, bei Flugreisen oder beim Behördenverkehr. Die Weitergabe dieser Informationen ist uns oftmals nicht bewusst beziehungsweise passiert (aus unserer Sicht) lediglich als Nebenprodukt einer Aktion (beim Bezahlen unter Verwendung einer Kundenkarte möchten wir beispielsweise einen Stammkundenrabatt erhalten), Firmen hingegen setzen dies absichtlich ein (DataMining), um etwa das Kaufverhalten der einzelnen Person ablesen und entsprechende Marketingstrategien entwickeln und/oder durch den Verkauf dieser persönlichen Informationen noch zusätzliche Einnahmen erzielen zu können.

Gerade im Internet stellen wir - besonders im Zusammenhang mit Web2.0 - noch viel umfangreichere und persönlichere Daten zur Verfügung. Wir hinterlassen bei jedem Surfen, Chatten etc. Spuren im Internet. In Sozialen Netzwerken wie Facebook [1], StudiVz[2] oder Xing[3]werden durch aktives Tun der Teilnehmenden Fotos, sensible Daten wie Religion, politische Meinung, sexuelle Orientierung, persönliche Vorlieben, Gewohnheiten etc. zum Teil einer großen Anzahl an Personen beziehungsweise sogar der Öffentlichkeit bekanntgemacht, ohne Einfluss darauf, wer diese Daten einsieht, verwendet oder speichert. Denn diese Informationen werden durchaus auch langfristig gesammelt, aufbewahrt und miteinander verknüpft (selbst wenn man diese Daten wieder aus dem eigenen Profil löscht) und dadurch etwa auch für potentielle oder derzeitige ArbeitgeberInnen (im Rahmen einer Bewerbung) oder für gezielte Werbemaßnahmen relevant. Dies führte beispielsweise schon dazu, dass ein britischer Arbeitgeber eine Sachbearbeiterin kündigte, weil sie in dem sozialen Netzwerk Facebook geschrieben hatte, dass sie sich in der Arbeit langweilen würde.[4]

Auch eine Vielzahl an öffentlichen Stellen speichern beziehungsweise verwenden unterschiedliche personenbezogene Daten. Wenn Sie etwa an der Johannes Kepler Universität zugelassen werden, müssen Sie dazu Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse, Ihre Sozialversicherungsnummer etc. bekanntgeben. Wenn Sie sich via KUSSS für eine Lehrveranstaltung anmelden, wird gespeichert, mit welcher IP, um welche Uhrzeit, Sie welche Aktion gesetzt haben. Bei der Verwendung von Moodle beispielsweise sehen auch andere KursteilnehmerInnen die Information, dass Sie gerade online sind.

Um zu gewährleisten, dass diese großen Datenmengen nicht missbräuchlich verwendet und etwa Informationen über Ihren Gesundheitszustand an andere Personen weitergegeben werden, sieht das österreichische Recht Bestimmungen zum Schutz dieser Daten und Sanktionen bei Missbrauch vor. Dies wird durch das Datenschutzgesetz 2000 geregelt. Das Datenschutzgesetz 2000 reguliert außerdem das Datengeheimnis, Zustimmungsrechte, die Datensicherheit, Auskunftsrechte von Betroffenen, die Kontrollinstanzen sowie das Recht auf Richtigstellung und Löschung. Überdies normiert es, unter welchen Voraussetzungen Dritte fremde Daten speichern, verknüpfen etc. dürfen und sieht zahlreiche Melde-/Registrierungspflichten vor. So müssen Auftraggeber einer Datenanwendung, sofern eine Meldepflicht besteht, eine DVR-Nummer führen. In das Datenverarbeitungsregister kann jeder kostenlos Einsicht nehmen.

Das Grundrecht auf Datenschutz normiert, dass jeder Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat- und Familienlebens, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Der Anspruch auf Geheimhaltung besteht allerdings dann nicht, wenn Daten allgemein verfügbar sind (z. B. das Firmenbuch).

Unter dem Begriff personenbezogene Daten versteht das österreichische Recht Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist (Artikel 1 Datenschutzgesetz 2000). Als besonders schutzwürdig (sogenannte sensible Daten) erkennt der Gesetzgeber solche Daten natürlicher Personen an, die ihre rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse oder philosophische Überzeugung, Gesundheit oder ihr Sexualleben betreffen.

Literatur

Quellen

Datenschutzgesetz 2000 (www.ris.bka.gv.at)

Zitiervorschlag

Windischbauer in Höller, Informationsverarbeitung I, Datenschutz#Überschrift (mussswiki.idb.edu/iv1)