Systemsoftware

Aus IV1
Version vom 16. August 2009, 22:19 Uhr von Uw (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „ Die Systemsoftware stellt diesen Anwendungsprogrammen gewisse Grundfunktionen über standardisierte Schnittstellen (sog. APIs, „Application Programming Interfa...“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Die Systemsoftware stellt diesen Anwendungsprogrammen gewisse Grundfunktionen über standardisierte Schnittstellen (sog. APIs, „Application Programming Interfaces”) zur Verfügung.

Kern der Systemsoftware ist das Betriebssystem. Je nach Aufgabenbereich und Entwicklungsstand stellt dieses unterschiedliche Funktionen zur Verfügung. Typische aktuelle Betriebssysteme für einen Personal Computer umfassen mindestens folgende Leistungsmerkmale:

  • Gängige PC-Betriebssysteme sind in der Regel darauf ausgelegt, dass ein Computersystem von höchstens einem Benutzer/einer Benutzerin gleichzeitig verwendet wird (Single-User System). Auf einem solchen Single-User PC konnte früher ein Benutzer immer nur ein Programm ausführen (Single-Tasking). Seit Jahren ist es bei den PCs Stand der Technik, dass auch auf einem Ein-Benutzer System mehrere Programme gleichzeitig ausgeführt werden können (Multi-Tasking, siehe nächster Punkt).
  • Das Betriebssystem erlaubt es, dass zu einem Zeitpunkt mehrere Anwendungsprogramme aktiv sind. Um dem Benutzer den Eindruck zu geben, dass alle Programme gleichzeitig ablaufen, wird vom Betriebssystem veranlasst, dass sich diese Programme in rascher Folge in der Nutzung eines einzelnen Prozessors abwechseln („Multitasking”) ; Multiprozessorfähige Betriebssysteme (z.B. die Windows NT Produktfamilie , manche UNIX-Versionen) sorgen darüber hinaus dafür, dass unterschiedliche Anwendungen auch auf verschiedenen Prozessoren gleichzeitig ablaufen können; schließlich werden Funktionen bereitgestellt, damit die gleichzeitig aktiven Programme untereinander (z.B. über das Clipboard) kommunizieren und sich koordinieren können (etwa, wenn auf gemeinsame Datenbestände zugegriffen werden muss).
  • Eine Betriebssystemkomponente (z.B. der Macintosh Finder, der Windows Desktop, ...) erlaubt es dem Benutzer, Anwendungsprogramme seiner Wahl zu starten.
  • Diese Betriebssystemkomponente (oder auch andere Systemprogramme, wie z.B. der Windows Explorer) stellt dem Benutzer auch Grundfunktionen (Umbenennen, Kopieren, Löschen, ...) zum Verwalten seiner Dateien (bzw. „Dokumente”) zur Verfügung.
  • Das Betriebssystem stellt allen Anwendungsprogrammen Grundfunktionen für den Zugriff auf Dateien („Dokumente”) und Peripheriegeräte (z.B. Speichermedien und Drucker) zur Verfügung. Über diese Grundfunktionen wird das Anwendungsprogramm gleichzeitig von den Details der verwendeten Rechnerperipherie abgeschirmt: So sollte z.B. der Austausch des verwendeten Druckers oder der Einbau eines zusätzlichen Festplattenlaufwerks nur eine Rekonfiguration des Betriebssystems (durch Installation neuer Gerätetreiber) erforderlich machen; die Anwendungsprogramme selbst sollten davon unberührt bleiben.
  • Das Betriebssystem bietet Mechanismen (sog. Dateisysteme) an, um auf Speichermedien mit wahlfreiem Zugriff (s. Abschnitt 1.2.7.1) Dateien zu verwalten, die vom Benutzer erzeugte Dokumente, aber auch System- oder Anwendungsprogramme repräsentieren oder vom Benutzer eingestellte Konfigurationsparameter für bestimmte Systemkomponenten beinhalten können. Dateien können gemäß den Regeln des verwendeten Dateisystem-Typs benannt und in hierarchisch angeordneten Verzeichnissen (oder „Ordnern”) organisiert werden.
  • Über Netzwerk-Funktionen können Benutzer auf Betriebsmittel (z.B. Dateien oder Drucker) anderer Computern (z.B. dedizierter Server) zugreifen und u.U. auch eigene Peripherie anderen Benutzern zur Verfügung stellen („Peer to Peer Networking”).
  • Das Betriebssystem stellt schließlich allen Anwendungsprogrammen, einschließlich seinen eigenen Komponenten und Hilfsprogrammen, Grundelemente zur Gestaltung der Benutzeroberfläche zur Verfügung. Bei graphischen Benutzeroberflächen ist dies ein wesentlicher Faktor für das einheitliche „Look and Feel” der dafür verfügbaren Applikationen (der zweite Faktor ist in der Regel ein „Style Guide”, der vom Hersteller des betreffenden Betriebssystems bzw. der graphischen Benutzeroberfläche publiziert wird). Bei entsprechender Hardwareausstattung (z.B. einer Sound- oder Video-Karte) umfasst diese Unterstützung auch Multimedia-Funktionen (z.B. Aufnahme und Wiedergabe von Video-Sequenzen und Sounds).
  • In aktuellen Desktop-Betriebssystemen (z.B. MacOS und Vista) werden für die Darstellung, Druck und Speicherung von Dokumenten komplexe Dokumentformate und Graphik-Engines verwendet. Bei Apple sind das PDF und OpenGL, während Microsoft versucht mit XPS (XML Paper Specification) einen neuen Industriestandard zu etablieren. Bedeutend sind diese Formate und Techniken vor Allem für die Langzeitarchivierung.

Dieser Funktionsumfang (der ein sog. Single-User-/Multi-Tasking-Betriebssystem kennzeichnet) wurde bereits in den Betriebssystemen des Macintosh („Mac OS”, ab Version 7.x) sowie vom Betriebssystem MS-DOS mit Windows (3.x), unterstützt. Die (Multi-User-/Multi-Tasking-) Betriebssysteme UNIX und Windows NT (in den Varianten für den Serverbetrieb) erlauben es darüber hinaus, dass verschiedene Anwender gleichzeitig (von verschiedenen Arbeitsstationen aus) mit verschiedenen Programmen auf einem Computersystem, dem Terminal-Server, arbeiten. Diese Arbeitsstationen können dabei vergleichsweise „schwache“ Computer sein („Thin Clients“). Gründe dafür können z. B. sein, dass man nicht für jede Arbeitsstation eine Softwarelizenz erwerben möchte, eine vereinfachtere Wartung der Anwendungen und/oder wenn eine Anwendung spezielle Anforderungen an die Hardware stellt, die man aus ökonomischen Gründen nicht an jedem Client vorhalten möchte. Damit diese Benutzer auf einem Computersystem arbeiten können, ohne sich gegenseitig zu stören, sind zusätzlich folgende Vorkehrungen nötig:

  • Jeder Benutzer muss sich dem Betriebssystem gegenüber identifizieren, bevor er mit dem Computersystem arbeiten kann. Üblicherweise geschieht dies, indem der Benutzer seine Benutzerkennung sowie ein dazugehöriges, nur ihm und dem Betriebssystem bekanntes Kennwort eingibt.
  • Jedem Benutzer werden von einem speziellen Benutzer, dem Systemadministrator, Rechte zur Nutzung gewisser Programme, Dateien und Peripheriegeräte zugewiesen.
  • Bestimmte Konfigurationsdaten werden je Benutzer abgelegt, sodass jeder Benutzer (in einem gewissen Rahmen) die Möglichkeit besitzt, sich Teile des Systems (z.B. Elemente der Benutzeroberfläche) nach seinen Bedürfnissen und Vorlieben einzurichten.

Eine eingeschränkte Multi-User Funktionalität gibt es bereits bei den gängigen Betriebssystemvarianten für den Einbenutzerbetrieb. Bei der Windows NT-Produktlinie für den Einbenutzerbetrieb können zwar mehrere Benutzer gleichzeitig angemeldet sein und auch Programme ausführen, es kann aber immer nur ein Benutzer interaktiv über Monitor, Maus und Tastatur mit dem Computer arbeiten.