Software
Damit ein Computersystem auch die richtigen Funktionen ausführt, muss es die entsprechenden „Handlungsvorschriften” befolgen. Diese immateriellen Bestandteile eines Computersystems werden unter dem Namen Software zusammengefasst. Als Software wird dabei die Gesamtheit der Programme und Programmierhilfen eines EDV-Systems bezeichnet. Software läßt sich in Systemsoftware und Anwendungssoftware unterteilen. |
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Als Software wird die Gesamtheit der Programme und Programmierhilfen eines EDV-Systems bezeichnet. Zu diesen immateriellen Betriebsmitteln gehören auch die Dokumentation der Programme. Software läßt sich in Systemsoftware und Anwendungssoftware unterteilen.
Systemsoftware
Die Systemsoftware stellt diesen Anwendungsprogrammen gewisse Grundfunktionen über standardisierte Schnittstellen (sog. APIs, „Application Programming Interfaces”) zur Verfügung.
Betriebssystem
Anwendungssoftware
Die Anwendungssoftware besteht aus allen jenen Anwendungsprogrammen (Applikationen), die dem Benutzer eines Computersystems direkt dabei unterstützen, seine Aufgaben mit Hilfe dieses Computersystems zu lösen. Da diese Softwarekategorie (in all ihren Ausprägungen) im gesamten Rest dieses Lehrbehelfs thematisiert wird, soll sie an dieser Stelle nicht weiter behandelt werden.